
Am 27.September 2022 hat die Europäische Kommission, zuständig für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln in der EU, der Bundesregierung grünes Licht für zusätzliche Förderungen des Ausbaus von Solaranlagen und anderen erneuerbaren Energien gegeben.
Ziel der Förderungen ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch. Ihr Anteil soll von aktuell 50 Prozent auf 80 Prozent in 2030 gesteigert werden. Neben der Windkraft will die Regierung besonders Privathaushalte dabei unterstützen, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Garagen oder in Gärten zu installieren und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Grundlage der Förderung ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
Das EEG bringt Neuerungen. Zukünftig können Eigennutzung und Einspeisung kombiniert werden. Besonders interessant: Die Vergütungssätze für eingespeisten Strom steigen. Bisher musste eine Entscheidung zwischen den beiden Alternativen fallen. Eine langfristige vertragliche Bindung mit dem Stromabnehmer ist nicht mehr nötig. Die meisten Neuerungen gelten ab 1. Januar 2023.
Angestrebt wird eine weniger bürokratische Abwicklung mit dem Netzbetreiber
Auch eine Volleinspeisung des Stroms ins öffentliche Netz ist möglich. Allerdings muss der zuständige Netzbetreiber (wie z. B. Stadtwerke) vor Inbetriebnahme der Anlage vom Betreiber darüber informiert werden und jährlich bis zum 30.11. erneut eine Mitteilung für die beabsichtigte Stromeinspeisung im kommenden Jahr bekommen.
Ab 2025 müssen die Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen, um diesen Aufwand der Netzanfrage zu verringern. Außerdem werden Fristen für die Bearbeitung festgelegt.
Die neuen Vergütungssätze für die Einspeisung von Solar-Strom
Betreibende mit einem Anteil an Eigennutzung des erzeugten Stroms bekommen folgende Vergütungssätze für die Teileinspeisung:
- Bis 10 kW Anlagenleistung 8,2 Cent (vorher 6,4 Cent)
- Bis 40 kW Anlagenleistung 7,1 Cent (vorher 6,06 Cent)
- Bis 100 kW Anlagenleistung 5,8 Cent (Vorher 4,74 Cent)
Fließt der Strom komplett ins öffentliche Netz, gibt es diese Vergütung für eine Volleinspeisung:
- Bis 10 kW Anlagenleistung 13,0 Cent (vorher 6,4 Cent)
- Bis 40 kW Anlagenleistung 10,9 Cent (vorher 6,06 Cent)
- Bis 100 kW Anlagenleistung 10,9 Cent (Vorher 4,74 Cent)
Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Für früher installierte Anlagen gibt es keine rückwirkende Erhöhung der Sätze. Bis Anfang 2024 ist die „Degression“ ausgesetzt und danach auf eine Kürzung von 1 Prozent halbjährlich festgelegt. Bestraft wird also nicht mehr, wenn sich der Anlagenbau verzögert.
Eine Voraussetzung für die Teileinspeisung ist laut EEG eine formale und technische Teilung der Anlage, um die Anteile des Stroms in Eigenverbrauch und Einspeisung klar voneinander abgrenzen zu können. Dazu benötigen beide Teile z. B. einen eigenen Wechselrichter. Der Vorteil besteht darin, dass eine komplett geeignete Dachfläche für PV genutzt werden kann, obwohl der Eigenverbrauch geringer ist als der Gesamtertrag an Strom.
Strom kann künftig zu
100 Prozent eingespeist werden
Für Anlagen, die 2023 in Betrieb genommen werden, entfällt die Begrenzung der
ins Netz gehenden PV-Nennleistung auf 70 Prozent. Auf dieser Basis muss kein
Solar-Erzeugungszähler mehr angebracht werden.
Die Einnahmen von Anlagen bis 30 kWp sollen künftig laut Entschließungsantrag des Bundestags von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit werden. Bislang galt hier eine Grenze von 10 kWp. Die Umsetzung steht noch aus.
Eignet sich das Hausdach nicht für die Installation einer PV-Anlage, sollen zukünftig auch Anlagen auf Garagendächern, Carports oder in Gärten bis zu einer Leistung von 20 kW eine Fördervergütung erhalten. Zu diesem Thema steht noch eine Zusatzverordnung aus. Auch für diese Projekte muss eine Baugenehmigung beantragt werden.
Finanzierung einer PV-Anlage
Für die Investition in eine PV-Anlage und einen Batteriespeicher gibt es zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Vor dem Kauf müssen jedoch die entsprechenden Anträge gestellt werden und ein Förderbescheid vorliegen.
Für die Investition muss mit mindestens 1.200 € pro Kilowatt Leistung kalkuliert werden. Der Batteriespeicher kostet ebenfalls mehrere Tausend Euro. Die KfW bietet dafür das zinsgünstige Programm Erneuerbare Energien 270 an. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank der Antragstellenden.
Außerdem werden von vielen Kommunen Solaranlagen und Speicher gefördert. Es lohnt sich, vor Jahresende auf die für das kommende Jahr geplanten Fördermaßnahmen auch der Bundesländer zu achten und schnell einen Antrag zu stellen, bevor die Fördertöpfe ausgeschöpft sind.
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